Der EGMR rügt dabei die zu zaghaft und nur unzureichend verhängten Ordnungsmaßnahmen und die nach wie vor fehlenden Rechtsmittel bei überlangen Gerichtsverfahren.
Besonders eklatant ist, dass der Vater bereits im Jahr 2011 vor den EGMR erfolgreich war und nun erneut ein weiteres Verfahren notwendig war.
EGMR 62198/11 vom 15.01.2015
