Zu hören waren Vorträge der Referenten Prof. Mathias Franz, Frau Bundrock-Muhs und Richter a.D. Prestien.
In Deutschland sind derzeit etwa 230.000 Kinder jährlich von Trennung und Scheidung ihrer Eltern betroffen. Die Gesamtzahl der Trennungskinder beläuft sich inzwischen auf mehr als 4 Mio. Etwa ein Fünftel aller Kinder in Deutschland (2,4Mio) wächst aktuell in alleinerziehenden Haushalten auf, 90% dieser Kinder bei ihren alleinerziehenden Müttern. Bei 40% der Trennungskinder erfolgt ein dauerhafter Abbruch des Kontaktes zu ihren Vätern. Dadurch stehen alle involvierten Professionen vor einer großen Herausforderung.

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (kurz FamFG) wird im Jahr 2019 zehn Jahre alt. Das FamFG sollte das familiengerichtliche Verfahren grundsätzlich neu ordnen und den praktischen Bedürfnissen der Verfahrensbeteiligten gerecht werden. Insbesondere Lesenswert für Fachkräfte und betroffene Eltern der Artikel von Dr. Marc Serafin, Leiter des Jugendamtes der Stadt St. Augustin auf Seite 21: WENN KINDER BEI ELTERLICHER TRENNUNG DEN KONTAKT ABLEHNEN.