Der Verletzung von Kontaktpflichten kommt vielgestaltige Bedeutung in familiengerichtlichen Verfahren unter dem Aspekt des Kindeswohls zu. Dabei ist davon auszugehen, dass viele Kinder in Deutschland leben, die keinen Kontakt zu einem für sie sorgeberechtigten Elternteil haben und daher unter dem Aspekt des Kindeswohls beispielsweise nur unzureichend vertreten werden. In FamRZ 2018, Heft 12, beschäftigt sich Prof. Dr. Birgit Hoffmann mit der gesetzlichen Fundierung und den Konsequenzen fehlender Kontakte zwischen Kind und Eltern.
