Falls ein Vermittlungsgespräch durch das Jugendamt keinen Erfolg verspricht, ist die direkte Einschaltung des Familiengerichtes statthaft und wird durch die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe unterstützt. Das OLG Karlsruhe entschied im Verfahren wegen Gewährung von VKH, dass Umgangskontakte zwischen Eltern und Kind nicht zu lange unterbrochen werden dürfen.
Das Kind habe ein Recht auf zügige Entscheidung.
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.01.2016, 20 WF 209/15
