Nachdem die Mutter – eine Juristin – trotz mehrmaliger Umgangsbeschlüsse und verhängter Ordnungsmittel den Kontakt zwischen Vater und Kindern verhinderte und dann das Verfahren beträchtlich in die Läge gezogen hatte, wurden ihr die Gerichtskosten einschließlich der außergerichtlichen Auslagen des Vaters vollständig alleine angelastet.
OLG Celle · Beschluss vom 1. September 2014 · Az. 10 UF 134/14
