Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat beschlossen, das HartzIV Empfängern zur Warung des Umgangsrechtes auch Flugreisen erstattet werden müssen.
Zieht das gemeinsame Kind mit dem anderen Elternteil in die USA, muss der Staat für die Reisekosten aufkommen, so das Gericht in seinem Urteil. Durch den Wegzug der Mutter wäre der Umgang ansonsten für den Vater faktisch ausgeschlossen worden.
