Der Regelumgang umfasst lt. einer Entscheidung des KG Berlin vom 10.01.2011 regelmäßig auch dann Übernachtungen beim
umgangsberechtigten Elternteil, wenn dessen häuslichen Verhältnisse - beengte Wohnverhältnisse, fehlendes Kinderbett, kalter Zigarettenrauch - ungünstig sein sollten.
