Die Gleichberechtigung von unverheirateten bzw. geschiedenen mit verheirateten Elternpaaren liegt noch in weiter Ferne, zum Nachteil der Kinder.
Dazu müssten unverheiratete und getrennt lebende oder geschiedene Elternpaare genauso wie verheiratete Paare (und auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften) in den Genuss eines Steuerplittings kommen können, wenn sie dies wählen.
Denn 1/3 aller Kinder werden unehelich geboren. Die größte Gruppe der vom Ehegattensplitting Profitierenden aber sind laut Expertise des Familienministeriums Ehepartner ohne Kinder. Die Koppelung des Ehegattensplittings an den Status der Ehe hat also nichts mehr mit Kinderförderung zu tun, hätte es aber sehr wohl, wenn auch ein Elternpaarsplitting möglich wäre.

Die ehemalige SPD-Frauenministerin Barley kandidiert unter dem Motto "Für ein Europa der Frauen". Nachdem Sie auch dieses Jahr unreflektiert über den sogenannten Gender Pay Gap twitterte, outete sie sich auch auf der Buchmesse als bekennende Feministin. Auch hier stellt Barley Frauenrechte weiter unreflektiert als Kern der Gleichberechtigung dar, ohne darauf einzugehen, dass Männer, insbesondere Väter ebenfalls in unserer Gesellschaft diskriminiert werden.
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