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Das Team vom Kölner Kreisverein des Väteraufbruch für Kinder e.V. mit neuem Namenszusatz auch: Eltern bleiben | Bündniss für Mütter und Väter wünscht ein frohes und gesundes Jahr 2022!
Wir wünschen allen getrennten Eltern die Kraft und - wo nötig - die professionelle Unterstützung, um im Interesse ihrer Kinder zusammenzuarbeiten. Wir hoffen auf den liebevollen und fürsorglichen Blick auf die Wünsche und die Bedürfnisse der Kinder und die persönliche Größe der Erwachsenen eigene Verletzungen, Erfahrungen und Partnerkonflikte zurückzustellen. Wir hoffen auf den professionellen Blick der am Verfahren beteiligten Personen und deren konsequente Unparteilichkeit.
Wir danken allen aktiven Mitgliedern, Spendern und Kooperationspartnern für die engagierte Zusammenarbeit und die großartige Unterstützung in 2021!
Wir werden auch in 2022 weiter an unserem gemeinsamen Ziel arbeiten: Allen Kindern beide Eltern!
Die Deutsche Bahn passt ihre Familienpolitik an die Ampel an: demnächst dürfen auch nicht leibliche Kinder bis 14 Jahren umsonst (mit)reisen, die von einer Begleitperson mit Fahrschein mitgenommen werden.
Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung des Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. am 23.11.2021 wurde die Ergänzung des Vereinsnamens um die Zusätze Eltern bleiben und Bündnis von Müttern UND Vätern beschlossen. In einem internen Wettbewerb konnten die Mitglieder bis zu einem Stichtag Namensvorschläge machen. Diese Namensvorschläge wurden gesammelt, auf der Mitgliederversammlung vorgestellt und kontrovers diskutiert. Die Mehrheit der anwesenden Mitglieder sprach sich für die o.a. Namenszusätze aus.
Damit nennt sich der Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. ab sofort
Der Koalitionsvertrag liegt auf dem Tisch. Was ist für getrennt lebende Familien drin? Zunächst ist löblich, dass man sich dem Thema überhaupt gewidmet hat und die Arbeitsverweigerung der letzten Regierungen ad acta ist.

Ein Aktionsbündnis unterstützt von Wissenschaftlern und Therapeuten hat heute eine Kampagne inklusive Petition gestartet, die Politik und Öffentlichkeit bewegen soll Maßnahmen gegen psychischen Missbrauch von jährlich 30.000 bis 60.000 Kindern zu ergreifen.
Es gibt Texte, die sind so XXX, dass einem wirklich die Worte fehlen. Einen solchen Text hat kürzlich der Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung mit einem Vorwort geehrt, obwohl "die Publikation nicht notwendigerweise die Meinung der Heinrich-Böll-Stiftung widerspiegelt". Sagen wir mal, dieser Text war keine Einladung zum Gespräch.

Anlässlich der laufenden Koalitionsverhandlungen fordern die unterzeichnenden Verbände, Vereine und Initiativen, die bestehende Einseitigkeit von Betreuungsmodellen für Trennungsfamilien zu beenden und zu einer zeitgemäßen Vielfalt von Betreuungsmodellen zu kommen.
Er verstarb viel zu früh am Abend des 11. November. Über viele Jahrzehnte hat er sich als Dipl.-Psychologe, Mediator und Wissenschaftler für Trennungskinder und die paritätische Doppelresidenz eingesetzt. An der belgischen Kindschaftsrechtsreform 2006 mit Einführung der Doppelresidenz als Regelfall war er maßgeblich beteiligt.
Die vereinbarte Vertraulichkeit der Koalitionsverhandlungen bekommt erneut Risse. Bereits zum zweiten Mal scheinen die Grünen bestimmte Lobbygruppen dazu aufgerufen zu haben, die Koalitionsverhandlungen in ihrem Sinne zu beeinflussen.
Thema diesmal: Familienpolitik, konkret, das Wechselmodell. Ziel ist es offensichtlich, den Stillstand der letzten 8 Jahre weiter zu zementieren.
Seit März 2021 liegt dem Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) ein Gutachten mit dem Titel „Gemeinsam getrennt Erziehen“ vor. Verfasst wurde es unter anderem vom wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen und so bekannten Namen, wie Sabine Walper (die inzwischen auch für die Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" ("PETRA-Studie") verantwortlich ist) und Jörg M. Fegert (Kinderpsychiater und Experte für Kinderschutz und Jugendhilfe). Es dokumentiert und konkretisiert den überfälligen Reformbedarf im bundesdeutschen Familienrecht. Dass dieses Gutachten erst jetzt, dank einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz durch das "Forum Soziale Inklusion" (welches das BMFSFJ nicht förderungswürdig findet), der Öffentlichkeit zugänglich wurde, passt zu unserem Eindruck der Reformbereitschaft der Politik in diesem Bereich.